Tag Archive for Bundeswehr

German Navy Vision 2025+

Deutschland (DEU) wird auch zukünftig eine wichtige Rolle – insbesondere in Europa – einnehmen, um seiner sicherheitspolitischen Verantwortung in der Staaten-gemeinschaft gerecht zu werden. Das DEU Engagement wird deshalb nicht hinter den aktuellen Stand zurück fallen, sondern sich eher ausweiten und verstärken. DEU wird der Zusammenarbeit in NATO, EU und VN auch weiterhin große Bedeutung beimessen. Außerdem muss es sich ggf. auch an kurzfristig zusammentretenden Koalitionen beteiligen können, um Bedrohungen vorzubeugen und ihnen rechtzeitig dort zu begegnen, wo sie entstehen.

German Bundeswehrplan 2010

Oas Weißbuch 2006 und die Konzeption der Bundeswehr (KdB, 09.08.2004) bilden unverandert die Grundlage für die Bundeswehrplanung. Um auch künftig ihre Aufgaben in einem breiten Spektrum erfolgreich wahrzunehmen, braucht die Bundeswehr zeitgemaf!, e und zukunftsorientierte Fahigkeiten, reprasentiert durch gut ausgebildetes und motiviertes Personal, wirtschaftliche Verfahren sowie belastbare Strukturen. Oer Bundeswehrplan zielt dabei auf einen ausgewogenen Fahigkeitsaufwuchs im gesamten Fahigkeitsspektrum für die Eingreif-, Stabilisierungs- und UnterstOtzungskrafte im Zuge des streitkraftegemeinsamen Ansatzes der Transformation der Bundeswehr.

German Bundeswehrplan 2009

Der jährliche Bundeswehrplan (BwPlan) legt die ressortinterne Grundlage für die weiteren Schritte zur Haushaltsaufstellung. Der Bedarf in den Kategorien Versorgung, Personal, Organisation, Betrieb, Rüstung und Infrastruktur wird in seiner finanzplanerischen Dimension erfasst, auf die konzeptionellen Vorgaben abgestimmt, fähigkeitsorientiert bewertet und am vorgegebenen Finanzrahmen gemessen. Der BwPlan ist das Instrument, mit dem der Generalinspekteur der Bundeswehr seine gesamtplanerische Verantwortung einschließlich Priorisierung von Bedarfsforderungen zur Auftragserfüllung wahrnimmt. Die Inspekteure und Leiter der zivilen Abteilungen/Stäbe unterstützen dabei im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung.

German Ministry of Defense Report Regarding Military Security at 2007 G8 Summit

Wie aile Behörden des Bundes und der Lander sind auch die Dienststellen der Bundeswehr nach Art. 35 Abs. 1 GG verpflichtet, zu Gunsten anderer Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden Amtshilfe zu leisten. Voraussetzung ist jeweils ein ausdriickliches und hinreichend konkretes Ersuchen der zu unterstützenden Behörden. Die Initiative für Amtshilfeleistungen der Streitkrafte geht somit niemals von der Bundeswehr aus.